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Numbers 9:11

aber im zweiten Monat, am vierzehnten Tage gegen Abend, und soll's neben ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern essen,

Numbers 9:11 · Lutherbibel 1912

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KJV King James Version

The fourteenth day of the second month at even they shall keep it, and eat it with unleavened bread and bitter herbs.

BSB Berean Standard Bible

Such people are to observe it at twilight on the fourteenth day of the second month. They are to eat the lamb, together with unleavened bread and bitter herbs;

WEB World English Bible

In the second month, on the fourteenth day at evening they shall keep it; they shall eat it with unleavened bread and bitter herbs.

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In context

8 Mose sprach zu ihnen: Harret, ich will hören, was euch der HERR gebietet.

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

10 Sage den Kinder Israel und sprich: Wenn jemand unrein an einem Toten oder ferne über Feld ist, unter euch oder unter euren Nachkommen, der soll dennoch dem HERRN Passah halten,

11 aber im zweiten Monat, am vierzehnten Tage gegen Abend, und soll's neben ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern essen,

12 und sie sollen nichts davon übriglassen, bis morgen, auch kein Bein daran zerbrechen und sollen's nach aller Weise des Passah halten.

13 Wer aber rein und nicht über Feld ist und läßt es anstehen, das Passah zu halten, des Seele soll ausgerottet werden von seinem Volk, darum daß er seine Gabe dem HERRN nicht gebracht hat zu seiner Zeit; er soll seine Sünde tragen.

14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und auch dem HERRN Passah hält, der soll's halten nach der Satzung und dem Recht des Passah. Diese Satzung soll euch gleich sein, dem Fremden wie des Landes Einheimischen.

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