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Einerlei Gesetz sei dem Einheimischen und dem Fremdling, der unter euch wohnt.
Exodus 12:49 · Lutherbibel 1912
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One law shall be to him that is homeborn, and unto the stranger that sojourneth among you.
The same law shall apply to both the native and the foreigner who resides among you.”
One law shall be to him who is born at home, and to the stranger who lives as a foreigner among you.”
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46 In einem Hause soll man's essen; ihr sollt nichts von seinem Fleisch hinaus vor das Haus tragen und sollt kein Bein an ihm zerbrechen.
47 Die ganze Gemeinde Israel soll solches tun.
48 So aber ein Fremdling bei dir wohnt und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; alsdann mache er sich herzu, daß er solches tue, und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen.
49 Einerlei Gesetz sei dem Einheimischen und dem Fremdling, der unter euch wohnt.
50 Und alle Kinder Israel taten, wie der HERR Mose und Aaron hatte geboten.
51 Also führte der HERR auf einen Tag die Kinder Israel aus Ägyptenland mit ihrem Heer.
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